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   OLG Stuttgart, 03.05.1989 - 8 W 38/89   

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https://dejure.org/1989,5161
OLG Stuttgart, 03.05.1989 - 8 W 38/89 (https://dejure.org/1989,5161)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 03.05.1989 - 8 W 38/89 (https://dejure.org/1989,5161)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 03. Mai 1989 - 8 W 38/89 (https://dejure.org/1989,5161)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Mitbestimmungspflicht einer arbeitnehmerlosen Konzernspitze, die sich auf die Ausübung sämtlicher Stimmrechte der Gesellschafter beschränkt; Pflicht zur Bildung eines Aufsichtsrates; Begriff der Unmittelbarkeit i.S.d. § 1 Abs. 4 Mitbestimmungsgesetz (MitbestG); Vorliegen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1989, 936
  • BB 1989, 1005
  • DB 1989, 1128
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • BAG, 15.12.2011 - 7 ABR 56/10

    Wahl von Arbeitnehmervertretern in den Aufsichtsrat einer Aktiengesellschaft -

    Die Zustimmungsvorbehalte in § 5 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrags sichern nicht nur die rechtliche Möglichkeit der Einflussnahme der R AG bis in die Einzelheiten der täglichen Geschäfte der R Bahn, sondern verlangen für diese Geschäfte die vorherige Zustimmung der R AG (vgl. zu der Ebene der täglichen Geschäfte OLG Stuttgart 3. Mai 1989 - 8 W 38/89 - zu II 2 b der Gründe, DB 1989, 1128) .
  • OLG Frankfurt, 21.04.2008 - 20 W 8/07

    Unternehmensmitbestimmung: Pflicht eines einer Konzernmutter nachgeordneten

    Der Unternehmensbegriff wird nämlich in den verschiedenen Teilen der Rechtsordnung je nach dem Sachzusammenhang und dem Normzweck unterschiedlich gebraucht, was es erforderlich macht zu gewissen Abweichungen des mitbestimmungsrechtlichen vom aktienrechtlichen Unternehmens- und Konzernbegriff zu kommen (OLG Stuttgart BB 1989, 1005 ff.; Ulmer/Habersack/Henssel, MitbestR, 2. Aufl., § 5 Rn. 11; Raiser, MitbestG, 3. Aufl., § 5 Rz. 5).
  • BayObLG, 06.03.2002 - 3Z BR 343/00

    Widerlegung der Konzernvermutung im Mitbestimmungsrecht - Natürliche Person als

    Dies kann etwa die trotz der Minderbeteiligung gegebene Stimmenmehrheit in der Gesellschafterversammlung sein (vgl. OLG Stuttgart BB 1989, 1005) oder die vertragliche, in erster Linie auf Treuhand- und Stimmbindungsvereinbarungen beruhende Unterstützung des Minderbeteiligten durch andere Gesellschafter (vgl. Bayer aaO Rn. 37).
  • LG Coburg, 18.03.2011 - 32 S 26/10

    Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Höhe ersatzfähiger Sachverständigenkosten

    Die Kosten der Schadensfeststellung sind Teil des zu ersetzenden Schadens (BGH, NJW-RR 89, 936/56).
  • LG Stuttgart, 11.05.1993 - 2 AktE 1/92

    Einstufung als Spitze eines Teilkonzerns

    Beschluß vom 29.11.1988, DB 1989 S. 98 = Die AG 1989 S. 445 (m. Anm. Raiser , EWIR § 5 MitbestG 1/89), bestätigt durch OLG Stuttgart, DB 1989 S. 1128 = Die AG 1990 S. 168 = NJW-RR 1989 S. 936; vgl. auch Theissen , Die AG 1993 S. 49, 53.
  • OLG Celle, 22.03.1993 - 9 W 130/92

    Streit um das Herausfallen von Unternehmen aus der Montanmitbestimmung infolge

    Zutreffend weist das Landgericht darauf hin, daß die Entscheidung des OLG ... vom 03.05.1989 (BB 1989, 1005 f.) für den vorliegenden Fall nicht bedeutsam ist, da der dort entschiedene Sachverhalt in wesentlichen Punkten Abweichungen aufweist.
  • LG Hamburg, 24.06.1999 - 321 T 86/98

    Wirksamkeit einer Aufsichtsratswahl einer Holding, wenn die Hälfte der

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